Plagiate lohnen nicht
Studienarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, wissenschaftliches Paper oder sogar die Doktorarbeit: Immer wieder tauchen leider wissenschaftliche Arbeiten auf, die auf vorhandenes Wissen zurückgreifen oder es gar kopieren ohne die Quelle entsprechend kenntlich zu machen. Spätestens nach Guttenberg und den darauf folgenden ähnlich gearteten Fällen ist klar: Plagiate sind kein Kavaliersdelikt und können ernsthafte Konsequenzen für die betroffenen Personen haben.
Ganz speziell in der Wissenschaft sind Kopien von bestehenden Arbeiten ein extremes Ärgernis, denn unsere Disziplin soll dazu dienen, Wissen zu generieren und nicht bestehendes Wissen abzukupfern und in leicht veränderter Form erneut zu verkaufen. Das überlassen wir der Wirtschaft, dort werden mit dieser Methode wenigstens hier und da gute Geschäfte gemacht. Der wesentliche Kern der Wissenschaft ist aber: Neues Wissen entdecken. Plagiate sind das Gegenteil davon.
Egal wie groß die Versuchung auch sein mag, Inhalte einfach zu übernehmen und als eigenes Wissen auszugeben, sie leicht abgewandelt zu kopieren oder einfach ungenau zu zitieren – es führt zu keinem guten Ausgang. Mittlerweile setzen viele wissenschaftliche Einrichtungen, darunter auch wir am Fachgebiet Multimedia Kommunikation, eine Kombination aus spezieller Software wie Docoloc ein, die Plagiate sehr zuverlässig erkennen können. Das ist recht einfach – man lädt den Text in die Software, ein Algorithmus untersucht das Dokument auf verschiedene Faktoren, darunter auch komplexe Bausteine wie Schreibstil oder das Abstraktionsniveau, und gleicht das Ergebnis zusätzlich mit einer Datenbank ab. Bei Auffälligkeiten schlägt das System Alarm und der Betreuer kann dann anschließend die Übereinstimmungen relativ einfach identifizieren und bestimmen, ob es sich um einen Plagiatsversuch handelt. Die Chance heute noch mit einem Plagiat im Umfang eines Spitzenpolitikers durchzukommen liegt daher quasi bei Null. Sollten wir aber allein einen Versuch entdecken, sind die Konsequenzen eindeutig und in der Prüfungsordnung festgelegt.
Täuschungsversuch (§ 38 APB)
(1) Wird festgestellt, dass ein/e Bewerber/in bei einer Prüfungsleistung eine Täuschung versucht oder begangen hat, so kann die Prüfung als „nicht ausreichend“ erklärt werden. Die Feststellung trifft der/die jeweilige Prüfer/in, in Zweifelfällen im Einvernehmen mit der zuständigen Prüfungskommission.
(2) Wird die Tatsache nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann die Prüfungskommission nachträglich die Note berichtigen und gegebenenfalls die Gesamtprüfung für nicht bestanden erklären. Das unrichtige Prüfungszeugnis und die unrichtige Urkunde sind einzuziehen. Wird die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklärt, ist der verliehene akademische Grad abzuerkennen.
Wir wissen, dass hinter vielen Plagiatsversuchen kein vorsätzlicher Betrug steckt, sondern häufig eher Sorge oder Verzweiflung. Schnell fühlt man sich mit einem Sachverhalt überfordert, das Thema der Arbeit passt nicht richtig zu den eigenen Interessen, private Ereignisse stören die Konzentration oder die Deadline rückt bedrohlich näher und der Druck steigt, man hält ihm nicht mehr stand. Es gibt viele Gründe, warum Studierende oder Wissenschaftler Inhalte und Texte kopieren anstatt selbst neue Erkenntnisse zu gewinnen. Daher verstehen Sie diesen Kommentar bitte nicht als Drohung, im Gegenteil, es ist vielmehr eine Bitte: Es kann immer eine bessere Lösung gefunden werden als ein Plagiat. Wenn es nicht klappt mit der Studien- oder Abschlussarbeit, dann widerstehen Sie der Versuchung, Inhalte einfach zu übernehmen – stattdessen sprechen Sie mit Ihrem Betreuer über die Probleme. Gemeinsam können sie dann eine Lösung finden.
Titelbild: Pixabay, Lizenziert nach CC0